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   LSG Niedersachsen, 28.01.1992 - L 7 Ar 251/91   

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https://dejure.org/1992,12962
LSG Niedersachsen, 28.01.1992 - L 7 Ar 251/91 (https://dejure.org/1992,12962)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.01.1992 - L 7 Ar 251/91 (https://dejure.org/1992,12962)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Januar 1992 - L 7 Ar 251/91 (https://dejure.org/1992,12962)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 141 Abs. 1 AFG; § 141 Abs. 3 AFG; § 141n Abs. 1 S. 1 AFG; § 26 Abs. 1 SGB X; § 187 Abs. 1 BGB; § 188 Abs. 2 BGB; § 188 Abs. 3 BGB
    Konkursausfallgeld; Konkursausfallzeitraum; Insolvenzereignis; Arbeitsförderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Konkursausfallgeld; Konkursausfallzeitraum; Insolvenzereignis; Arbeitsförderung

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Wird zitiert von ...

  • BSG, 12.12.1995 - 10 RAr 1/95

    Entrichtung von Pflichtbeiträgen zur hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung

    Im übrigen umfaßten die letzten drei Monate des jeweiligen Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis lediglich den Zeitraum vom 1. Mai bis zum 30. Juli 1993 (Hinweis auf Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen vom 28. Januar 1992 - L 7 Ar 251/91).

    Es kann offenbleiben, ob sich hieraus als Beginn des im vorliegenden Fall maßgeblichen Drei-Monats-Zeitraums der 1. Mai 1993 ergibt (so nach der Berechnungsmethode von Kühl in: Hennig/Kühl/Heuer/Henke, AFG, § 141b Anm 6a, Stand 1982; ebenso Hess, Kaug, 5. Aufl 1991, § 141b RdNr 66; s auch Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen vom 28. Januar 1992 - L 7 Ar 251/91) oder der 30. April 1993 (so nach der Berechnungsmethode von Gagel, AFG, § 141b RdNr 5 S 6 unten, jedoch möglicherweise unter Verkennung der Besonderheiten der Rückrechnung einer Frist).

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